INFO zu FÖRDERUNGEN - GROSSBATTERIESPEICHER
Förderungen von Großbatteriespeicher
* Wer wird gefördert?
Gemeinden / Energiegemeinschaften / große Unternehmen - sowie Klein- und Mittelbetriebe
* Was Wird gefördert?
Anschaffung eines Großbatteriespeichers mit mind. 50 kWh und max. 1MWh
Planungs- Hardware- und Softwarekosten
* Voraussetzung für die Förderung?
die Amortisationszeit darf nicht unter 5 Jahren liegen
* Wie wird gefördert?
40 % der Projektkosten - mit einer Bemessungsgrundlage von 500.000,00 Euro
Gerne informieren wir Sie bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch, welche Unterlagen erforderlich sind und begleiten Sie von der Prüfung - Beantragung der Förderung bis zur Abrechnung.
Kontakt:
Regionalmanagement Bezirk Landeck
Urichstraße 72
Landeck
+43 5442 67804
info@regiol.at

















